Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand...

... wird alle sechs Jahre jeweils am 1. Advent gewählt. Er setzt sich zusammen aus an diesem Tag gewählten Laien aus und den PastorInnen der Gemeinde.
Er führt die Geschäfte der Gemeinde, stellt hauptamtliche MitarbeiterInnen ein, beschließt, wann und wo Gottesdienste gefeiert werden und arbeitet auch an deren Gestaltung mit.
Er vertritt die Gemeinde nach außen und wirbt für sie und die Gemeindearbeit. Er hält Kontakte zu anderen Gemeinden und zu Partnerkirchen. Weiterhin entsendet der Kirchenvorstand einige Mitglieder an die Synode und hält unter anderem dadurch die Verbindung zum Kirchenkreis, zur Landeskirche und den entsprechenden Verwaltungsorganen.
Zu den schönen Aufgaben des Kirchenvorstandes gehört es unter anderem, Gemeindeglieder, die sich um das Wohl der Kirche und der Gemeinde besonders verdient gemacht haben, für Auszeichnungen vorzuschlagen, die eine Würdigung ihrer Verdienste sein soll.
Natürlich kann nicht jedes einzelne Kirchenvorstandsmitglied alle diese Aufgaben wahrnehmen. Daher gibt es Ausschüsse, in denen sich die Gemeindevertreter nach Wunsch und Neigungen einbringen können.
Der Kirchenvorstand ist ein demokratisches Gremium und ist verpflichtet sich mit seinem Handel und Wirken an die Verordnungen und Gesetze des öffentlichen Rechts und der Kirche zu halten.

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