Schutzkonzept der Emmaus-Kirchengemeinde Kiel
Stand Oktober 2025
Einleitung
Unsere Kirchengemeinde ist ein Ort, an dem wir unsere Räume gerne für Begegnungen und Gemeinschaft öffnen. Menschen unterschiedlichster Altersgruppen, Geschlechter und sozialer Hintergründe treffen hier zusammen.
Regelmäßig treffen sich Kinder und Jugendliche hier bei uns, im Rahmen der Kinderkirche, dem Konfirmandenunterricht, Jugendarbeit und auch zu anderen projektbezogenen Angeboten. Es gibt unterschiedlichste Angebote für Erwachsene. Auch externe Gruppen nutzen unsere Räume. Seit der ForuM-Studie wissen wir, dass sexualisierte Gewalt ein Thema in der evangelischen Kirche ist und war - damit auch eines in unserer Kirchengemeinde. Uns ist aber wichtig, dass sich alle Menschen, die sich hier bei uns treffen sicher und angenommen fühlen. In unserer Gemeinde ist kein Platz für Gewalt jeglicher Art, insbesondere nicht für sexualisierte Gewalt. Alle Menschen, ob jung oder alt, genießen den gleichen Schutz. Deshalb haben wir dieses Schutzkonzept erarbeitet, als Grundlage für ein respektvolles Miteinander, an der wir auch in Zukunft weiterarbeiten wollen.
Selbstverpflichtungserklärungen
Zur Sicherstellung des Schutzes und der Verantwortung in der Arbeit mit Kinder Jugendlichen und anderen schutzbedürftigen Personen verpflichtet sich jede*r Mitarbeitende unserer Kirchengemeinde, eine Selbstverpflichtungserklärung zu unterzeichnen. Hierfür verwenden wir die von der Nordkirche erarbeitete Vorlage.
Die folgenden Personengruppen sind verpflichtet, diese Erklärung zu unterzeichnen:
- Alle Mitarbeitenden (haupt- oder ehrenamtlich), die in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind oder mit schutzbefohlenen Personen in Kontakt stehen, ab einem Alter von 16 Jahren.
- Ehrenamtliche Mitarbeitende im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit, insbesondere solche, die regelmäßig Gruppenstunden leiten, über einen längeren Zeitraum Gruppen begleiten oder bei Übernachtungsveranstaltungen mitwirken.
- Teamer*innen ab 14 Jahren unterzeichnen im Rahmen ihrer TeamerAusbildung eine vereinfachte Selbstverpflichtungserklärung des Jugendwerks des Kirchenkreises Altholstein.
- Alle Mitglieder des Kirchengemeinderates.
Diese Selbstverpflichtungserklärungen dienen der Prävention und sollen sicherstellen, dass alle Beteiligten sich ihrer Verantwortung bewusst sind.
Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
Zur Gewährleistung eines hohen Schutzstandards für Kinder, Jugendliche und schutz-bedürftige Personen müssen die folgenden Personengruppen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen und dieses im Tonus von 5 Jahren wiederholen:
- Alle hauptamtlichen Mitarbeitenden.
- Alle ehrenamtlichen Mitarbeitenden, die in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind.
- Mitglieder des Kirchengemeinderates, die in direktem Kontakt mit Kindern,
Jugendlichen oder anderen schutzbedürftigen Personen stehen.
Das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis dient der Prävention und stellt sicher, dass nur geeignete Personen in verantwortungsvolle Positionen innerhalb der Gemeinde tätig werden.
Schulungen
Der Kirchenkreis Altholstein stellt ein E-Learning-Modul zur Verfügung, das als grund-legende Schulung zum Thema „sexualisierte Gewalt“ dient. Die folgenden Personengruppen aus unserer Kirchengemeinde sind verpflichtet, dieses E-Learning zu absolvieren:
- Alle Haupt- und Ehrenamtlichen, die in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind.
- Alle Mitglieder des Kirchengemeinderates (KGR).
- Alle haupt- und ehrenamtlichen Küster.
Diese Schulung dient der Sensibilisierung und qualifizierten Auseinandersetzung mit dem Thema sexualisierte Gewalt und ist ein wichtiger Bestandteil unserer präventiven Maßnah-men und sollte in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Vor Fahrten, Freizeiten oder Projekten mit besonderem Vertrauensverhältnis sollte ein für diese Fahrt, diese Freizeit oder dieses Projekt gültige Schutzkonzept mit allen Personen in Leitungsverantwortung gemeinsam erarbeitet bzw. besprochen werden.
Neue Mitarbeitende
Im Rahmen der Bewerbungsgespräche wird das Thema „sexualisierte Gewalt“ sowie unsere präventiven Maßnahmen dagegen klar und offen kommuniziert. Nach der Einstellung absolviert der neue Mitarbeitende das E-Learning, sofern es noch nicht gemacht worden ist, und unterzeichnet die Selbstverpflichtungs-erklärung. Diese Maßnahme stellt sicher, dass alle Mitarbeitenden frühzeitig über unsere Standards und Verpflichtungen informiert sind.
Schutz in Innenräumen
Unsere Mitarbeiter*innen werden sensibilisiert, darauf zu achten, nach Möglichkeit, nicht allein mit einer oder einem Schutzbefohlenen in einem Raum zu sein. Es gibt aber Situationen, in denen die Vertraulichkeit ein solches Setting erfordert. Es sollten dafür dann bevorzugt Räume gewählt werden, die von außen einsehbar sein. Dem oder der Schutzbefohlenen ist die Wahl des Sitzplatzes im Raum, also z. B. in Türnähe, zu überlassen. Türen können geschlossen werden, um Vertraulichkeit zu gewährleisten, sie werden aber niemals abgeschlossen.
Umgang mit digitalen Medien
Im Rahmen der Gemeindearbeit legen wir großen Wert auf einen professionellen und verant-wortungsbewussten Umgang mit digitalen Medien. Dies umfasst unter anderem:
- Die klare Kommunikation darüber, wann und wo Gruppenbilder veröffentlicht werden.
- Das Einholen einer ausdrücklichen Einwilligung der Eltern sowie der Kinder, bevor Fotos, Audios oder Videos aufgenommen und veröffentlicht werden.
Beschwerdewege
Die Ansprechpersonen für Beschwerden und Anliegen sind:
- Lisa Fenn 0176-64634438, Neele Hartmann 0176-70989304 (Präventionsbeauftragte der Emmaus- Kirchengemeinde)
- Jannes Horstmann, Björn Schwabe (Pastoren)
Falls die angegebenen Ansprechpersonen für ein Anliegen nicht die richtigen Ansprechpart-ner sind, gibt es weitere Anlaufstellen auf Kirchenkreisebene (siehe Anhang), die ebenfalls der Schweigepflicht unterliegen. Auf Wunsch kann die Beschwerde oder das Anliegen anonym bleiben.
Mit diesen Maßnahmen stellen wir sicher, dass alle Beteiligten jederzeit einen klaren und vertrauensvollen Zugang zu den entsprechenden Ansprechpersonen haben.
Meldepflicht und Intervention:
Jeder Mitarbeitende (haupt- und ehrenamtlich) ist verpflichtet, Anzeichen sexualisierter Gewalt in kirchengemeindlichen Bezügen an den Meldebeauftragten des Kirchenkreises zu melden: Beauftragte Altholstein
meldung@altholstein.de
Verantwortung für die Präventionsarbeit der Emmaus-Kirchengemeinde:
Kirchengemeindrat
Dieses Schutzkonzept wurde erarbeitet von:
Helga Rödger
Carsten-Patrick Meier
Sabine Winkelmann
Hilfreiche und weiterführende Adressen:
Fachstelle der Nordkirche gegen sexualisierte Gewalt Fruchtallee 17, 20259
Hamburg, 040 4321 6769 0, info@praevention.nordkirche.de
Website: www.kirche-gegen-sexualisierte-gewalt.de
Außerkirchliche Beratungsstellen
Petze – Prävention von sexuellem Missbrauch und sexueller Gewalt
Dänische Str. 3-5, Kiel 0431 91 18 5, petze@petze-kiel.de
UNA - Unabhängige Ansprechstelle für Menschen, die in der Nordkirche sexuelle
Übergriffe erlebt oder davon erfahren haben bei Wendepunkt e.V.
0800 022 00 99, una@wendepunkt-ev.de
Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
0800 0 116 016, www.hilfetelefon.de
Nummer gegen Kummer – Kinder- und Jugendtelefon
0800 111 0 333
Nummer gegen Kummer – Elterntelefon
0800 111 0 550
Hilfsangebote für Menschen, die Sorgen haben, sexuelle Grenzverletzungen zu begehen „kein Täter werden“ Institut für Sexualmedizin und Forensische Psychiatrie
und Psychotherapie UKSH, Campus Kiel,
Niemannsweg 146, 0431 50 09 86 09, praevention@uksh.de