Die Gottesdienste finden nach Maßgabe der staatlichen Bestimmungen statt und können nicht in der geplanten Art und Weise gefeiert werden. 50 Besucher pro Gottesdienst sind gestattet, Mund- Nasenschutz muss während der Gottesdienste getragen werden. Kein Gemeindegesang ist möglich. Die Abstandsregel gilt auch hier: 1,50 m und Anmeldung/Kontakterfassung.
Datum: 01 Februar 2021